Stand: 31.01.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Pure Studios GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Verträge kommen erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Agentur, Unterzeichnung eines Vertrages oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungen der Agentur
Die Agentur bietet individuelle Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
a) Influencer Marketing und Talent Management
b) Social Media Marketing
c) Content Creation und UGC
d) Webdesign und Web-Entwicklung
e) Marketing-Strategieberatung
f) Foto- und Videografie
Sämtliche Leistungen der Agentur stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
Die Agentur erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht.Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen rechtzeitigbereitzustellen und erforderliche Mitwirkungsleistungen zu erbringen.
§ 5 Vorleistungen und Vergütung bei Nichtabschluss eines Vertrages
Bei Interesse an Webdesign- und Webentwicklungsprojekten finden zunächstBeratungsgespräche sowie die Erstellung eines Angebots, eines Erstkonzeptes undeines Vertragsentwurfs statt.Entscheidet sich der Kunde anschließend für den Abschluss eines Vertrages, werdendiese Vorleistungen nicht berechnet.Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, ist die Agentur berechtigt, folgendeVorleistungen in Rechnung zu stellen:
a) Beratungsgespräche: 60 € pro Stunde (Projektleitung), 80 € pro Stunde (Geschäftsführung)
b) Webdesign-Erstkonzept: 350 €
c) Angebotserstellung: 35 €
d) Erstellung und Prüfung des Vertrages: 550 € (entspricht 50 % derGesamtkosten, den Rest trägt die Agentur)
§ 6 Vertragsschluss und Vertragsänderungen
Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch die Agentur zustande.Änderungen des Auftragsumfangs durch den Kunden nach Vertragsschluss bedürfender Zustimmung der Agentur und können zu zusätzlichen Kosten führen.
§ 7 Drittanbieter und Subunternehmer
Die Agentur darf zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter (z.B. Freelancer, Subunternehmer) heranziehen. Für Leistungen solcher Dritten haftet die Agentur nur für sorgfältige Auswahl und Überwachung.
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen und Auslagen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Kosten fürnotwendige Auslagen (Reisekosten etc.) trägt der Kunde gegen Nachweis.
§ 9 Fristen und Termine
Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Termine sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte
Alle Rechte an von der Agentur erstellten Inhalten verbleiben bei der Agentur.Der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht gemäß Vertrag. Jede weitergehende Nutzung oder Veränderung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltung gilt auch nach Vertragsende für weitere fünf Jahre. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 12 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für die Dauer von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer derAgentur aktiv abzuwerben.Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 25.000 € fällig, weitere Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.
§ 13 Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit
Die Agentur darf den Kunden als Referenzkunden nennen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde gewährt der Agentur das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht, das Markenlogo des Kunden ausschließlich zu Referenzzwecken auf der eigenen Webseite (www.purestudios.group) zu verwenden. Die Nutzung des Logos erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Die Agentur verpflichtet sich, das Logo in einer Weise zu verwenden, die die Integrität der Marke wahrt.
§ 14 Haftung
Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
§ 15 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, etc.) verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend der Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
§ 16 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, welche im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Hamburg.
Zur besseren Lesbarkeit ist in diesem Vertrag das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Vertrag verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders kenntlich gemacht, auf alle Geschlechter.